Verhaltenskodex für Lieferanten
Einleitung
Die Partnerschaften, die wir bei Humanscale mit unseren Lieferanten eingegangen sind, haben es uns ermöglicht, zum führenden Hersteller von ergonomischen Büroprodukten zu werden. Bei der Beschaffung dieser Produkte sind wir uns bewusst, dass unser Handeln ökologische und soziale Auswirkungen hat. Humanscale hat sich verpflichtet, seine Geschäfte in einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Weise zu führen, und bekennt sich gleichzeitig zu den höchsten Standards der Geschäftsethik und eine hohe gesellschaftliche Verantwortung in allen seinen Geschäftsbereichen. Humanscale erwartet von Jedem in seiner Liefer- und Vertriebskette, dass er diese Werte teilt und seine Geschäfte auf sozial verantwortliche Weise führt.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (der „Kodex“) soll die Verpflichtung von Humanscale erläutern, soziale und ökologische Verantwortung sowie ethisches Verhalten in allen seinen Geschäftsaktivitäten zu praktizieren. Wir bei Humanscale glauben, dass die Anwendung unseres Kodex’ es ermöglicht, reale und praktische Schritte zur Verbesserung der sozialen Bedingungen an den Standorten zu unternehmen, die an der Herstellung unserer Produkte beteiligt sind. Humanscale ist bestrebt, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die diese Werte teilen und bereit sind, sich zu verpflichten, die Anforderungen dieses Kodex’ zu erfüllen und alle Geschäfte in einer sozial verantwortlichen Weise zu führen.
Die Bestimmungen dieses Kodex’ sollen einen erreichbaren Mindeststandard darstellen. Sie sollte nicht dazu verwendet werden, Unternehmen daran zu hindern, diese Standards zu übertreffen. Von Unternehmen, die diesen Kodex anwenden, wird erwartet, dass sie alle anwendbaren nationalen und anderen Gesetze einhalten. Soweit nationale Gesetze die gleichen Themen behandeln wie die in diesem Kodex angesprochenen, sollte jene Bestimmung angewendet werden, die den größeren Schutz bietet.
1.Arbeitsrechtliche Normen und Praktiken
Humanscale verpflichtet sich, alle Teammitglieder, Auftragnehmer und Lieferanten mit Würde und Respekt zu behandeln und eine sichere, gesunde, faire und ethische Arbeitsumgebung zu fördern. Alle Arbeiter müssen mit höchstem Respekt und Würde behandelt werden, und Humanscale verlangt von all seinen Lieferanten, dass sie die Einhaltung aller anwendbaren Menschenrechts- und Arbeitsgesetze und -vorschriften sicherstellen.
In Übereinstimmung mit diesem Kodex sind die Lieferanten verpflichtet, effiziente Managementsysteme zu unterhalten, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Menschenrechte und Arbeitsrichtlinien sowie ethische Grundsätze in ihre Geschäfts- und Entscheidungsprozesse integrieren. Humanscale wendet sich systematisch an alle seine Lieferanten, um sich über deren Richtlinien und Verfahren für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, die Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen zu erkundigen.
Arbeitszeiten
Die Lieferanten müssen alle geltenden lokalen Gesetze und Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten einhalten. Sämtliche Überstunden müssen freiwillig erfolgen. Es müssen angemessene Vorkehrungen für Ruhe und Schlaf getroffen werden. Pausen, Urlaubsgeld und Ruhezeiten haben in vollem Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu stehen.
Frei gewählte Beschäftigung
Zwangs- oder Pflichtarbeit darf weder eingesetzt noch in irgendeiner Form unterstützt werden. Es steht den Arbeitnehmern frei, die Arbeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.
Die Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, „Kautionen“ oder ihre Ausweispapiere bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Alle diese Papiere müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich zurückgegeben werden.
Entlohnung
Die Lieferanten müssen alle geltenden lokalen und nationalen Lohn- und Sozialleistungsgesetze einhalten. Informationen über die Löhne und das Zahlungsverfahren müssen den Arbeitnehmern dabei in verständlicher Form zur Verfügung stehen. Ohne die Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers sind keine anderen als die nach nationalem Recht vorgeschriebenen Lohnabzüge zulässig. Ein Lohnabzug aus disziplinarischen Gründen ist unzulässig.
Kinderarbeit
Die Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit in irgendeiner Form einsetzen und müssen die Rechte von Kindern auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung respektieren. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf alle Personen, die unter dem Mindestalter für eine Beschäftigung im Land der Beschäftigung oder unter dem Alter für den Abschluss der Schulpflicht liegen, je nachdem, welches Alter höher ist. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder nachts noch unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt werden.
Gesundheit und Sicherheit
Die Lieferanten müssen ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld bereitstellen und dabei die in der Branche vorherrschenden Kenntnisse und spezifischen Gefahren berücksichtigen. Es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, die sich aus der Arbeit ergeben, mit ihr zusammenhängen oder bei ihr auftreten, indem die Ursachen für die mit der Arbeitsumgebung verbundenen Gefahren minimiert werden. Die Lieferanten müssen außerdem Verfahren zur Verwaltung, Nachverfolgung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einrichten.
Die Lieferanten stellen den Arbeitnehmern eine angemessene persönliche Schutz- und Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Die Lieferanten führen eine umfassende Risikobewertung ihrer Standorte und Unterkünfte durch und überwachen regelmäßig die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer. Die Lieferanten müssen Notfallsituationen erkennen und bewerten und Notfallpläne und Reaktionsverfahren entsprechend umsetzen.
Die Lieferanten müssen die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber chemischen, biologischen und physikalischen Stoffen ermitteln, bewerten und kontrollieren. Die Lieferanten müssen solche Gefahren nach Möglichkeit beseitigen. Für den Fall, dass solche Gefahren nicht beseitigt werden können, müssen die Lieferanten geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos ergreifen. Kein Arbeitnehmer darf unter potenziell gefährlichen Bedingungen beschäftigt werden, ohne dass er eine angemessene Gesundheits- und Sicherheitsschulung erhält und überwacht wird. Die Arbeitnehmer müssen Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser haben, und gegebenenfalls müssen sanitäre Einrichtungen für die Lagerung von Lebensmitteln vorhanden sein.
Die Unterkünfte, sofern sie zur Verfügung gestellt werden, müssen sauber und sicher sein und die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer erfüllen. Es sollten sichere Lagermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Die Lieferanten übertragen die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit einem Vertreter der Unternehmensleitung und konsultieren die Arbeitnehmer, damit diese ihren Beitrag zur Bewertung der Gesundheit und Sicherheit am Standort und zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards leisten können.
Diskriminierung und Belästigung
Die Lieferanten müssen ihren Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld bieten, das frei von Belästigung und Missbrauch ist. Die Lieferanten halten alle geltenden lokalen und nationalen Gesetze zum Schutz vor Missbrauch ihrer Arbeitnehmer ein und nehmen jede Meldung von Belästigung, Gewalt oder Gewaltandrohung seitens ihrer Arbeitnehmer ernst. Die Lieferanten dürfen Arbeitnehmern keine harte oder unmenschliche Behandlung zumuten oder androhen, darunter sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung, geistige oder körperliche Nötigung sowie Beleidigungen.
2.Menschenrechtliche Grundsätze
Humanscale hat sich verpflichtet, den Schutz der international anerkannten Menschenrechte zu unterstützen und zu respektieren. Unsere Politik orientiert sich an den Grundsätzen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt sind. Die Richtlinien von Humanscale spiegeln die Verpflichtung des Unternehmens wider, seine Geschäfte in einer Weise zu führen, die mit diesen Grundsätzen im Einklang steht. Unsere Kultur und unsere Grundwerte verkörpern die Verpflichtung, alle Teammitglieder, Auftragnehmer und Lieferanten mit Würde und Respekt zu behandeln und eine sichere, gesunde und unterstützende Arbeitsumgebung zu fördern.
Menschenrechtsverletzungen
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Sie müssen sich verpflichten, alle Arbeitnehmer mit Würde und Respekt zu behandeln und ein sicheres, gesundes und unterstützendes Arbeitsumfeld zu fördern. Die Lieferanten müssen über eine Politik zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel verfügen.
Versammlungsfreiheit
Die Lieferanten müssen alle geltenden lokalen und nationalen Gesetze zur Versammlungsfreiheit und zu Tarifverhandlungen einhalten. Das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu vereinigen, sich vertreten zu lassen und einem Betriebsrat beizutreten, wird respektiert.
Nicht-Diskriminierung
Es gibt keine Diskriminierung bei Einstellung, Ausbildung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen und anderen Beschäftigungsbedingungen aufgrund von Ethnie, Hautfarbe, Religion, ethnischer oder nationaler Herkunft, Geschlecht, sexueller Präferenz, Alter, Behinderung, Kaste oder Veteranenstatus. Die Lieferanten müssen ein Arbeitsumfeld gewährleisten, das frei von Einschüchterung, Gewalt, Feindseligkeit oder Belästigung ist. Die Lieferanten ermutigen ihre Arbeitnehmer außerdem, diskriminierendes Verhalten oder Belästigung am Arbeitsplatz unverzüglich zu melden.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Lieferanten müssen die Rechte der Interessengruppen, einschließlich der Arbeitnehmer, respektieren, die lokale Kultur zu praktizieren, unter gerechten Bedingungen zu arbeiten und einen angemessenen Lebensstandard mit den für die Aufrechterhaltung ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit notwendigen Dienstleistungen zu erhalten.
Externe Interessenvertreter – Menschenrechte
Die Lieferanten müssen die lokalen Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, respektieren. Die Lieferanten müssen bereit sein, das internationale RMI-Protokoll zur Meldung von Konfliktmineralien für alle gelieferten 3TG-Materialien zu befolgen.
3.Ökologische Grundsätze
Humanscale hat sich zu nachhaltigen Geschäftspraktiken und Prozessen verpflichtet, die Abfälle minimieren und Umweltverschmutzung verhindern, Energie sparen, unseren CO₂-Fußabdruck minimieren, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken minimieren und Abfälle sicher und verantwortungsvoll entsorgen. Humanscale unternimmt alle geeigneten Schritte, um sicherzustellen, dass wir alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einhalten oder übertreffen, und wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie dasselbe tun.
Energieeffizienz
Die Lieferanten treffen praktische Vorkehrungen, um die effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen zu fördern, indem sie den Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen minimieren sowie die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien fördern.
Vorbeugung gegen Umweltverschmutzung
Die Lieferanten müssen konkrete Vorkehrungen treffen, um Abwässer, feste Abfälle, flüssige Abfälle und gefährliche Abfälle zu minimieren und sie auf sichere, effiziente und umweltverträgliche Weise zu entsorgen.
Die Lieferanten müssen Stoffe identifizieren, die bei einer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, und die geltenden Gesetze und Vorschriften für die Verwendung, Handhabung und Entsorgung solcher Stoffe einhalten. Die Lieferanten müssen die Verschmutzung der lokalen Umwelt vermeiden und sicherstellen, dass die in die Luft abgegebenen Schadstoffe gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften überwacht und kontrolliert werden.
Schutz der Wildtiere
Humanscale unterstützt die Erhaltung von Wildtieren, Biodiversität und Naturräumen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihre Auswirkungen auf wild lebende Tiere berücksichtigen und mit Respekt für das Tierwohl arbeiten.
4.Geschäftsethik und Integrität
Humanscale hat sich zu den höchsten Standards der Geschäftsethik und eine hohe gesellschaftliche Verantwortung verpflichtet. Um weiterhin erfolgreich den bestmöglichen Service bieten zu können, erwarten wir von all unseren Lieferanten, dass sie ein Höchstmaß an ethischem Urteilsvermögen an den Tag legen, faire Geschäftspraktiken anwenden und sich an Buchstaben und Geist aller geltenden Gesetze halten.
Grundsätze der Korruptionsbekämpfung
Alle Geschäftsvorgänge werden transparent durchgeführt und in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Lieferanten genau wiedergegeben. Der Lieferant wird Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren einführen, um die Einhaltung der Anti-Korruptionsgesetze zu gewährleisten.
Die Lieferanten müssen auf Anfrage von Humanscale oder gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften Informationen über Geschäftspraktiken sowie Daten zur sozialen und ökologischen Verantwortung offenlegen.
Die Lieferanten müssen den Schutz von Personen gewährleisten, die Verstöße gegen diesen Kodex aufdecken.
Keine unrechtmäßigen Vorteile
Korruption, Erpressung und Veruntreuung in jeglicher Form sind streng verboten. Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder anbieten oder annehmen, um einen unzulässigen Vorteil zu erlangen. Jegliche Form von wettbewerbswidrigem Verhalten, Manipulation, Einschüchterung und Nötigung, die den Beschaffungsprozess untergraben kann, wird nicht toleriert.
Geistiges Eigentum
Der Lieferant ist verpflichtet, die Rechte an geistigem Eigentum zu respektieren und Vertraulichkeitsverpflichtungen einzuhalten. Der Lieferant ist verpflichtet, den Transfer von Technologie und Know-how so zu handhaben, dass die Rechte an geistigem Eigentum geschützt werden und die strengsten Anforderungen an den Informationsschutz erfüllt werden.
Dieser Kodex ist nicht dazu gedacht, neue oder zusätzliche Rechte für Dritte einzurichten.
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